FAQS

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Generelle Themen & LGS-Park

Wann findet die Landesgartenschau in Neustadt statt?

Die Landesgartenschau in Neustadt an der Weinstraße findet vom 6. April bis 15 Oktober 2028 statt. Über 193 Tage und drei Jahreszeiten hinweg feiern wir dann gemeinsam das längste Sommerfest der Pfalz. Wir blühen vor: In 2027 läuft vom 15. April bis 17. Oktober 2027 ein Gartenfest auf der sanierten Dr. Welsch-Terrasse. Unter dem Motto „Vorblühen“ erwartet Besucherinnen und Besucher ein abwechslungsreiches Programm mit Abendveranstaltungen, Themenwochen sowie Beiträgen aus Kunst, Kultur und Gesundheit u.a.

Warum wurde die LGS Neustadt auf 2028 verschoben?

Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf zum Jahresbeginn 2026 (über Details hierzu informierten wir ausführlich über die Medien und unsere eigenen Kanäle), muss die Landesgartenschau Neustadt neu terminiert werden. Nach entsprechenden Beschlüssen zur Verschiebung der relevanten Gremien (u.a. Aufsichtsrat, Stadtrat) und Bestätigung durch den Ministerrat, findet die Landesgartenschau nun im Jahr 2028 (6. April bis 19. Oktober) statt.

Wo liegt das Gelände der Landesgartenschau?

Der LGS-Landschaftspark in Neustadt an der Weinstraße erstreckt sich zwischen der Landwehrstraße (S-Bahnhof Böbig) und der Branchweilerhofstraße, eingerahmt von Rehbach und Speyerbach. Er verbindet zukünftig die Innenstadt mit dem Ordenswald. Die Dr. Welsch-Terrasse, Austragungsort der Veranstaltung „Vorblühen“ in 2027, befindet sich nordwestlich der Innenstadt angrenzend an den Stadtteil Haardt. Sie ist ab 2028 wieder öffentlich zugänglich.

Wie groß ist das Gelände?

Der neue Landschaftspark umfasst rund 30 Hektar und beinhaltet die Flächen zweier stillgelegter Deponien (Haidmühle und Maifischgraben), sowie ehemalige Industrieflächen rund um das Gebiet der Neubachwiesen.

Wer steht hinter der LGS Neustadt?

Hinter der LGS steht die eigens gegründete Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße gGmbH. Sie ist verantwortlich für die Planung und Umsetzung des neuen Landschaftsparks sowie für die Durchführung des „Vorblühen“-Gartenfestivals im Jahr 2027 und der Landesgartenschau im Jahr 2028. Gesellschafter sind die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die Projektgesellschaft Landesgartenschau Rheinland-Pfalz mbH. Die Landesgartenschau gGmbH wird von Anne Pieper geführt. Sie ist seit Januar 2024 Geschäftsführerin der LGS und verantwortet gemeinsam mit einem Team von 20 Mitarbeitenden die Entwicklung, den Bau und die Durchführung der Gartenschau.

Welche Ziele verfolgt die Landesgartenschau?

Übergeordnetes Ziel ist es, die Lebensqualität in Neustadt nachhaltig zu steigern. Dazu gehören unter anderem die Aufwertung belasteter Flächen, neue Orte der Begegnung, eine bessere Verbindung von Stadt und Natur, die Förderung von Ehrenamt und Beteiligung sowie Impulse für Wirtschaft, Tourismus und Kultur. Mehr dazu erfährst du hier.

Was passiert mit dem Gelände nach 2028?

Nach dem Ende der Landesgartenschau werden temporäre Veranstaltungsbereiche zurückgebaut. Ab 2029 wird der Landschaftspark der Öffentlichkeit übergeben und ist dann dauerhaft und kostenfrei nutzbar. Die sanierte Dr. Welsch-Terrasse ist zum Gartenschaujahr 2028 bereits wieder öffentlich zugänglich, auch für Besucherinnen und Besucher der LGS.

Warum ist die Dr. Welsch-Terrasse Teil der Sanierung- und Bauarbeiten im Hinblick auf die LGS28?

Durch die Landesgartenschau können Fördermittel für die Sanierung und barrierefreie Aufwertung der denkmalgeschützten Dr. Welsch-Terrasse genutzt werden – unter anderem für neue Aufenthaltsbereiche, Spielangebote und klimaangepasste Bepflanzung.

Wann finden Baustellenführungen statt?

In der Regel einmal im Monat. Die Termine werden über die örtliche Presse, unseren Newsletter sowie hier auf unserer Webseite veröffentlicht.

Muss ich mich für Baustellenführungen anmelden?

Ja. Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl und zum Einhalten der Haftung/Sicherheit ist eine Anmeldung pro Person notwendig. Das kannst du hier tun. Die Teilnahme ist kostenfrei.

"Vorblühen" & Gartenschaujahr 2028

Welche Ausstellungen wird es 2028 geben?

Geplant sind unter anderem wechselnde Blumenschauen, Schaugärten, Beiträge der Winzer, Imker und Friedhofsgärtner sowie weitere Ausstellungsbereiche im Gelände.

Wo finden die Ausstellungen statt?

Die Blumenschauen und Hauptausstellungsbereiche werden auf der Fläche des Maifischgrabens nördlich des Panoramabergs angesiedelt sein mit direktem Zugang vom Haupteingang an der Branchweilerhofstraße.

Wann steht das Programm für das „Vorblühen“ – Gartenfest auf der Dr. Welsch-Terasse fest?

Im Herbst 2026 werden Programminformationen über das „Vorblühen“-Gartenfestival veröffentlicht. Dann lernst Du mehr über Themenwochen, Abendprogramme, Feste und mehr.

Ab wann kann ich eine Dauerkarte kaufen?

Wir starten am 3. Erlebnissonntag, 04.10.2026, mit dem Vorverkauf der Dauerkarten. Diese werden ab 11:00 Uhr in unserem Ticketshop unter lgs.neustadt.eu/tickets sowie bei der Tourist-Information am Hetzelplatz (11:00 – 18:00 Uhr) und bei einer Pop Up-Vorverkaufsstelle im Rathaus (13:00 – 18:00 Uhr) erhältlich sein.

Ab Montag, 05.10.2026 sind die Dauerkarten zu den regulären Öffnungszeiten bei der Tourist-Information am Hetzelplatz sowie online in unserem Ticketshop erhältlich. Wichtig zu wissen: In der LGS-Geschäftsstelle in Neustadt-Böbig werden keine Tickets verkauft.

Gibt es Ermäßigungen für Neustadter*innen?

In den ersten Monaten nach Verkaufsstart wird es Dauerkarten für das Gartenschaujahr 2028 und das „Vorblühen“ zu einem Frühbucherpreis von 130 Euro geben, die alle Interessierten erwerben können. Darüber hinaus dürfen wir keine vergünstigten Tickets speziell für Neustadterinnen und Neustadter anbieten. Grund dafür sind die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Bitte hab Verständnis dafür, dass wir deshalb allen Besucherinnen und Besuchern einheitliche Konditionen anbieten – Ausgenommen sind die festgelegten Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen.

Ist das LGS–Gelände barrierefrei?

Ja. Alle Hauptwege des LGS-Landschaftsparks sind barrierefrei angelegt. Auch der Weg auf den Panoramaberg ist mit Rollstuhl oder Rollator nutzbar und verfügt über Rastmöglichkeiten. Nach der Sanierung wird die Dr. Welsch-Terrasse ebenfalls über einen barrierefreien Zugang über den Seiteneingang im Kübelweg und eine neue barrierefreie Rampe verfügen, die die beiden Terrassenebenen verbindet. Der Weg zur Dr. Welsch-Terrasse selbst über den Haardter Treppenweg oder ab dem Shuttle-Halteplatz ‚Haardter Winzer‘ ist jedoch recht steil und eventuell nur mit Unterstützung einer motorisierten Fahrgelegenheit zu meistern.

Sind Hunde auf dem Gelände erlaubt?

Nein. Aus Sicherheits- und Hygienegründen sind Hunde und andere Haustiere während der Landesgartenschau nicht auf dem Gelände erlaubt. Ausnahmen gelten nur für speziell organisierte „Hundestunden“ in Kooperation mit dem Tierheim Neustadt e. V. Nach Abschluss der Gartenschau ist das Gelände voraussichtlich ab 2029 auch für Haustiere zugänglich.

Darf man während der Gartenschau im Gelände Fahrrad fahren?

Nein, die Unfallgefahr ist einfach zu hoch. Die Fahrradwege werden ab 2029 freigegeben und verbinden dann auf neue Art und Weise den Ordenswald mit dem Stadtgebiet.

Wie viele Eingänge wird es für das LGS–Gelände geben und wo sind diese?

Es wird zwei Haupteingänge geben, einer im Bereich S-Bahnhof Böbig (Landwehrstraße) und einer in der Branchweilerhofstraße im Bereich des ehemaligen VfL-Geländes.

Wo werden die großen Konzerte stattfinden?

In einer schon bestehenden Traglufthalle im nördlichen Bereich des Geländes. Diese Halle wird für die Gartenschau mit modernster Veranstaltungstechnik ausgestattet und Platz für bis zu 3.000 Besucher*innen bieten.

Tickets & Ermäßigungen

Was kostet eine Dauerkarte und wie lange kann ich sie nutzen?

Bis einschließlich 24.12.2026 (23:59 Uhr) gibt es die Dauerkarte (gültig für unser Gartenfest „Vorblühen“ auf der Dr. Welsch-Terrasse und für die Landesgartenschau 2028) zum Frühbucherpreis von 130 Euro. Danach wird die Dauerkarte regulär 165 Euro kosten. Eine Dauerkarte für das Gartenfest „Vorblühen“ auf der Dr. Welsch-Terrasse vom 15.04. – 17.10.2027 kostet 50 Euro.

Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre ist die Dauerkarte kostenfrei, sofern sie am Eröffnungstag der Landesgartenschau (06.04.2028) jünger als 18 Jahre sind. Wir erheben lediglich eine Schutzgebühr von 5 Euro für das Ticket, um die Material- und Bearbeitungskosten zu decken.

Bitte beachte: Der Zutritt für Kinder bis einschließlich elf Jahre ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten volljährigen Person möglich.

Wer ist ermäßigungsberechtigt?

Ermäßigungsberechtigt sind folgende Personengruppen, jeweils unter Vorlage eines gültigen Nachweises im Original:

  • Schüler*innen und Studierende bis einschließlich 25 Jahre
  • Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis (auch „B“, Begleitpersonen erhalten kostenfreien Eintritt)
  • Freiwilligendienstleistende (FSJ, FÖJ, BFD, IJFD)
  • Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) über 25 Jahre
  • Alle für das Ehrenamt der Landesgartenschau Registrierten
Wann wird meine Dauerkarte produziert und versendet?

Die Dauerkarte wird erst produziert, wenn die Personalisierung vollständig abgeschlossen wurde. Das heißt, alle erforderlichen Daten der Karteninhaberin oder des Karteninhabers müssen vollständig im Online-Bestellformular in unserem Ticketshop eingetragen sein. Dazu gehören Vorname, Nachname, Geburtsdatum und die Art des Tickets.

Indem du die Bestellung absendest, schließt du die Personalisierung verbindlich ab und löst den Auftrag zur Produktion der Dauerkarte aus. Nach vollständiger Personalisierung wird die Dauerkarte durch das Ticketing der Landesgartenschau erstellt und innerhalb von zehn Werktagen per Post an die im Kaufprozess angegebene Lieferadresse versendet.

Warum erhalte ich als Rentner/in keine Ermäßigung?

Wir haben uns bewusst dafür entschieden, keinen gesonderten Rabatt allein aufgrund des Rentnerstatus anzubieten. Bei der Gestaltung des Eintrittspreismodells haben wir darauf geachtet, unterschiedliche Besuchergruppen angemessen zu berücksichtigen. Ermäßigungen werden daher an bestimmte nachvollziehbare Kriterien geknüpft.

Damit werden insbesondere die Personen berücksichtigt, bei denen eine finanzielle Bedürftigkeit konkret nachgewiesen werden kann. Eine pauschale Ermäßigung für alle Rentnerinnen und Rentner würde hingegen allein an das Alter beziehungsweise den Bezug einer Rente anknüpfen. Die finanzielle Situation von Rentnerinnen und Rentnern ist jedoch sehr unterschiedlich und lässt sich nicht allein anhand des Rentnerstatus beurteilen. Eine solche Regelung wäre daher nicht zielgenau.

Darüber hinaus entspricht unsere Entscheidung der bisherigen Praxis in Neustadt an der Weinstraße. In den öffentlichen Einrichtungen der Stadt ist ebenfalls kein allgemeiner Rabatt für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen – und auch bei anderen Landesgartenschauen wird darauf teilweise verzichtet.

Gleichzeitig setzt die Landesgartenschau mit dem freien Eintritt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre einen besonderen Schwerpunkt auf die Familienfreundlichkeit und ermöglicht Familien dadurch einen niedrigschwelligen Zugang zur Veranstaltung.

Insgesamt wurde damit ein Eintrittsmodell gewählt, das verschiedene Lebenssituationen berücksichtigt, finanzielle Bedürftigkeit gezielt einbezieht und zugleich eine transparente und einheitliche Preisstruktur ermöglicht. Der Verzicht auf einen pauschalen Rentnerrabatt ist keine Benachteiligung älterer Besucherinnen und Besucher, sondern Teil eines bewusst nach unterschiedlichen Kriterien ausgestalteten Eintrittskonzepts.

Warum erhalte ich als Inhaber/in einer Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz keine Ermäßigung?

Ehrenamtliches Engagement ist für uns von großer Bedeutung und verdient unsere besondere Anerkennung. Der Verzicht auf einen pauschalen Rabatt für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz ist nicht als Benachteiligung ehrenamtlich Engagierter zu verstehen. Vielmehr möchten wir mit unserer Ausgestaltung einen gezielten Schwerpunkt setzen: Unser besonderes Au-genmerk liegt auf dem ehrenamtlichen Engagement für die Landesgartenschau selbst. Dieses Engagement wollen wir ausdrücklich würdigen, fördern und durch konkrete finanzielle Vergünstigungen anerkennen.

Ich bin bereits als Ehrenamtliche/r bei der Landesgartenschau registriert. Wie komme ich an den Code für meine ermäßigte Dauerkarte?

Alle für das Ehrenamt der Landesgartenschau Registrierten erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail einen Code zugesandt. Mit diesem Code kann die personalisierte Dauerkarte zum reduzierten Preis online in unserem Ticketshop oder bei den Vorverkaufsstellen erworben werden.

Welche Vorteile habe ich mit einer Dauerkarte?

Eine Dauerkarte lohnt sich im Vorverkauf bereits ab dem fünften Besuch der Landesgartenschau vom 06.04. – 15.10.2028. Die Tickets berechtigen ebenfalls zum Eintritt zu unserem Gartenfest „Vorblühen“ vom 15.04. – 17.10.2027 auf der Dr. Welsch-Terrasse. Abgesehen davon kannst du den Eingang für Dauerkartenbesitzer nutzen und brauchst dich nicht bei jedem Besuch an der Kasse anzustellen.

Welche Veranstaltungen sind im Preis der Dauerkarte enthalten?

Im Preis der Dauerkarte sind alle Veranstaltungen rund um unser Gartenfest „Vorblühen“ auf der Dr. Welsch-Terrasse und auf der Landesgartenschau 2028 enthalten. Es wird keine Veranstaltungen geben, für die ein zusätzliches Ticket erworben werden muss.

Wir möchten eine Dauerkarte verschenken. Wie machen wir das?

Jede Dauerkarte wird personalisiert und ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) gültig. Wenn du eine Dauerkarte verschenken willst, empfehlen wir dir, einen Gutschein für eine Dauerkarte online in unserem Ticketshop oder bei der Tourist-Information am Hetzelplatz zu kaufen.

Den Gutschein kann der/die Beschenkte anschließend unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises online in unserem Ticketshop oder bei der Tourist-Information für eine Dauerkarte einlösen. Wichtig zu wissen: Personalisierte Dauerkarten können nicht übertragen oder zurückgenommen werden. Letzteres gilt auch für Gutscheine.

Gutscheine für Dauerkarten, die zum vergünstigten Vorverkaufspreis von 130 Euro erworben wurden, sind auch nach dem 24.12.2026 (23:59 Uhr) ohne Aufpreis einlösbar – sowohl online in unserem Ticketshop als auch bei der Tourist-Information am Hetzelplatz.

Was kosten Einzeltickets für das Gartenfest „Vorblühen“ auf der Dr. Welsch-Terrasse und die Landesgartenschau 2028?

Einzeltickets fürs „Vorblühen“ auf der Dr. Welsch-Terrasse kosten 5 Euro, ermäßigt 3,50 Euro. Die Eintrittspreise für die Landesgartenschau 2028 werden aktuell beraten und stehen noch nicht fest. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Kann jemand anderes eine Dauerkarte unter Vorlage einer Kopie meines Ausweise für mich kaufen?

Dauerkarten können bei der Tourist-Information am Hetzelplatz unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im Original gekauft werden. Ein Kauf durch Dritte ist nicht möglich. Ausgenommen hiervon sind Personen, die nachweislich zur Betreuung oder Vertretung berechtigt sind. Diese können für die ihnen anvertrauten beziehungsweise vertretenen Personen eine Dauerkarte erwerben. Ein entsprechender Nachweis ist beim Kauf vorzulegen.

Über den Ticketshop lgs.neustadt.eu/tickets kannst du dir auch jederzeit ganz bequem online eine personalisierte Dauerkarte sichern.

Noch mehr Fragen?

Kontaktiere uns gerne unter info-lgs@neustadt.eu oder schau auf unseren sozialen Medien vorbei!

Garten
schau
mal was
los ist
Folge uns!