Wir haben uns bewusst dafür entschieden, keinen gesonderten Rabatt allein aufgrund des Rentnerstatus anzubieten. Bei der Gestaltung des Eintrittspreismodells haben wir darauf geachtet, unterschiedliche Besuchergruppen angemessen zu berücksichtigen. Ermäßigungen werden daher an bestimmte nachvollziehbare Kriterien geknüpft.
Damit werden insbesondere die Personen berücksichtigt, bei denen eine finanzielle Bedürftigkeit konkret nachgewiesen werden kann. Eine pauschale Ermäßigung für alle Rentnerinnen und Rentner würde hingegen allein an das Alter beziehungsweise den Bezug einer Rente anknüpfen. Die finanzielle Situation von Rentnerinnen und Rentnern ist jedoch sehr unterschiedlich und lässt sich nicht allein anhand des Rentnerstatus beurteilen. Eine solche Regelung wäre daher nicht zielgenau.
Darüber hinaus entspricht unsere Entscheidung der bisherigen Praxis in Neustadt an der Weinstraße. In den öffentlichen Einrichtungen der Stadt ist ebenfalls kein allgemeiner Rabatt für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen – und auch bei anderen Landesgartenschauen wird darauf teilweise verzichtet.
Gleichzeitig setzt die Landesgartenschau mit dem freien Eintritt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre einen besonderen Schwerpunkt auf die Familienfreundlichkeit und ermöglicht Familien dadurch einen niedrigschwelligen Zugang zur Veranstaltung.
Insgesamt wurde damit ein Eintrittsmodell gewählt, das verschiedene Lebenssituationen berücksichtigt, finanzielle Bedürftigkeit gezielt einbezieht und zugleich eine transparente und einheitliche Preisstruktur ermöglicht. Der Verzicht auf einen pauschalen Rentnerrabatt ist keine Benachteiligung älterer Besucherinnen und Besucher, sondern Teil eines bewusst nach unterschiedlichen Kriterien ausgestalteten Eintrittskonzepts.